Verkaufs- und Lieferbedingungen
Es gelten die AGBs der Firma Hassler.
Auftragsübernahme:
Der Kaufvertrag kommt zustande, nachdem telefonisch oder schriftlich erteilte Aufträge von uns durch eine schriftliche Auftragsbestätigung anerkannt werden.
Bereits in Fertigung befindliche Aufträge können nicht mehr geändert werden.
Sonderbedingungen für Bau und Montagearbeiten:
Bau und Montagearbeiten unterliegen hinsichtlich der Ausführung folgende ergänzende Sonderbedingungen :
Ist eine Montage nach RAL vereinbart so hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass alle dazu notwendigen Vorarbeiten, wie z.b glätten der Mauerlaibungen vor Montagebeginn durchgeführt sind .
Fahrtkostenersatz:
Kann beim Eintreffen des Montagetrupps des Verkäufers durch Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die Kosten der vergeblichen Anfahrt zu ersetzen. Dasselbe gilt bei vergeblicher, aber vereinbarter Anreise des Aufmessers und des Kundendienstes.
Schadens – Ersatz:
Wird von dem Auftraggeber die Ausführung der vom Auftragnehmer angebotenen Arbeiten verweigert oder reagiert er nicht auf das wörtliche Angebot zur Ausführung der bedungenen Arbeiten trotz Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, seinerseits die Leistung zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt, ohne konkreten Nachweis der Höhe seines Schadens bezogen auf Provision, Verwaltungskosten, Bereitstellungsaufwand, nutzlose Anfahrten und entgangene Gewinne einen Schadensanspruch in Höhe von 40% des Vertragspreises ohne MwSt. geltend zu machen.
Das gleiche gilt wenn die Ausführung der Arbeiten aus Gründen nicht möglich wird, die der Auftraggeber zu vertreten hat, etwa bei zwischenzeitlicher Ausführung durch einen dritten Unternehmer, sowie im Falle der Nichterfüllung dieser Zahlungs– Bedingungen.
Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vor erfolgter restloser Bezahlung dürfen die gelieferten Waren nicht verpfändet oder zur Sicherheitsübergabe herangezogen werden. Bei eventuellen Pfändungen müssen wir in Kenntnis gesetzt werden.
Reklamation:
Reklamationen, die offensichtlich sind, müssen bei Übernahme der Ware geltend gemacht werden. Die Art der Erledigung der Reklamation behalten wir uns vor und wird nach den geltenden Normen bzw. nach in unseren Verkaufsunterlagen publizierten Garantien gehandhabt.
Schadensansprüche, die über unsere Produkte hinausgehen sind ausgeschlossen.
Sonstiges:
Soweit eine Reglung in dieser Geschäftsbedingung nicht erfolgte, gelten die allgemeinen Vorschriften nach VOB Teil B und C, Hilfsweise BGB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Steinberg. Für sämtliche Ansprüche an Verträgen und Vollkaufsleuten sowie für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist Saarbrücken Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewerblichen Aufenthaltsort aus dem Innland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Bauelemente Hassler
Geschäftsführer:
Kurt Hassler, Thomas Hassler
Zur alten Schule 3
66687 Wadern
Tel.: 06871-9 12 70
Fax: 06871-9 12 71
E-Mail: info@bauelemente-hassler.de
Bauelemente Hassler GmbH
Geschäftsführer:
Kurt Hassler, Thomas Hassler
66709 Weiskirchen
Auf der Heide 22
Tel.: 06876 – 911 996 0
Fax: 06876 – 911 996 6
E-Mail: infosb@bauelemente-hassler.de